Audio-Live-Streaming

Für die Nut­zung der Live-Streams pri­va­ter Hör­funk­sen­de­un­ter­neh­men im Inter­net ist eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung zu zah­len. Weil durch die Zugäng­lich­ma­chung im Inter­net eine neue Öffent­lich­keit her­ge­stellt wird und durch die­se Nut­zung Umsät­ze erzielt wer­den kön­nen, sind die Sen­de­un­ter­neh­men dar­an zu betei­li­gen. Die Lizenz umfasst die Wei­ter­sen­dung, die Ver­lin­kung und die Ein­spei­sung in P2P-Strea­ming-Netz­wer­ke sowie jede ande­re Ermög­li­chung des Zugriffs auf den Live-Stream über ein Com­pu­ter­netz­werk wie bei­spiels­wei­se durch Inter­net­pro­to­koll oder durch eine Ein­bet­tung auf Inter­net­sei­ten. Die Wei­ter­sen­dung muss zeit­gleich, voll­stän­dig und inhalt­lich unver­än­dert erfol­gen.

Die VG Media GmbH wur­de mit Wir­kung zum 14. Janu­ar 2021 in Corint Media GmbH umbe­nannt. Der nach­fol­gen­de Tarif gilt unver­än­dert, d.h. auch mit Wir­kung für die Corint Media GmbH, wei­ter.

Tarif „Audio-Live-Strea­ming“

 
Für die Nut­zung der Live-Streams pri­va­ter Hör­funk­sen­de­un­ter­neh­men, z.B. im Wege der Wei­ter­sen­dung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1, § 20 UrhG im Inter­net

Net­to­be­trä­ge zzgl. der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er

I. Ver­gü­tungs­satz

 
Die Ver­gü­tung beträgt 2,15 % des Gesamt­um­sat­zes des Nut­zers.

II. All­ge­mei­ne Bestim­mun­gen

  1. Der Tarif gilt für die Nut­zung von Pro­gramm­si­gna­len pri­va­ter Hör­funk­sen­de­un­ter­neh­men (Anla­ge 1) als Live-Stream im Inter­net. Die Nut­zung umfasst die Wei­ter­sen­dung, die Ver­lin­kung und/oder die Ein­spei­sung in P2P-Strea­ming-Netz­wer­ke und/oder jede ande­re Ermög­li­chung des Zugriffs auf den Live-Stream über ein Com­pu­ter­netz­werk wie bei­spiels­wei­se durch Inter­net­pro­to­koll und/oder irgend­ein Nach­fol­ge­mo­del­l/-pro­to­koll für zeit­glei­chen Emp­fang sowie jede sons­ti­ge Ein­glie­de­rung und/oder jedes sons­ti­ge Zuei­gen­ma­chen auf Inter­net­sei­ten, unab­hän­gig davon, ob dies in einem sepa­ra­ten Brow­ser­fens­ter geschieht und unab­hän­gig davon, wel­che Soft­ware ver­wandt wird. Die Wei­ter­sen­dung hat zeit­gleich, voll­stän­dig und inhalt­lich unver­än­dert zu erfol­gen.
     
    Der Tarif gilt nicht für eine sons­ti­ge Nut­zung der Pro­gramm­si­gna­le oder von Aus­schnit­ten dar­aus, z.B. Ver­viel­fäl­ti­gung (Spei­che­rung), öffent­li­che Wie­der­ga­be durch Bereit­stel­len zum Down­load, Audio-on-Demand-Strea­ming oder Ver­brei­tung mit­tels phy­si­scher Daten­trä­ger (CD-Rom, DVD etc.) sowie ande­rer inter­ak­ti­ver Nut­zungs­for­men und/oder Nach­fol­ge­tech­ni­ken.
  2. Gewerb­li­che Schutz­rech­te (wie bei­spiels­wei­se Mar­ken­rech­te) sind von die­sem Tarif nicht umfasst.
  3. Der Ver­gü­tungs­satz gem. Zif­fer I. fin­det unter der Vor­aus­set­zung Anwen­dung, dass die Zustim­mung der VG Media vor Beginn der Nut­zung durch Abschluss eines Lizenz­ver­trags erwor­ben wird. Die­se berech­tigt nicht zur sons­ti­gen Nut­zung der Hör­funk­pro­gram­me.
  4. Mit Zah­lung der Ver­gü­tung gem. Zif­fer I. sind die urhe­ber- und leis­tungs­schutz­recht­li­chen Ansprü­che der von der VG Media ver­tre­te­nen Hör­funk­sen­de­un­ter­neh­men für die Nut­zung des Live-Streams gemäß Zif­fer II. Nr. 1 abge­gol­ten. Mit Zah­lung der Ver­gü­tung gem. Zif­fer I. sind Ver­gü­tungs­an­sprü­che ande­rer Rech­te­inha­ber aus der Nut­zung (z.B. der GEMA, der VG Wort, der GVL u.a.) nicht abge­deckt.
  5. Die VG Media stellt den Nut­zer nur im gemäß Zif­fer II. Nr. 1 beschrie­be­nen Umfang von urhe­ber­recht­li­chen und leis­tungs­schutz­recht­li­chen Ansprü­chen Drit­ter frei. Ver­gü­tungs­an­sprü­che ande­rer Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten und Rech­te­inha­ber sind hier­von nicht umfasst.
  6. In Anla­ge 1 (sie­he „Ver­öf­fent­li­chung beim Bun­des­an­zei­ger“) sind die pri­va­ten Hör­funk­sen­de­un­ter­neh­men auf­ge­lis­tet, die im Zeit­punkt der Über­mitt­lung des Tarifs zum Zwe­cke der Ver­öf­fent­li­chung an den Bun­des­an­zei­ger und/oder Elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger die tarif­ge­gen­ständ­li­chen Nut­zungs­rech­te der VG Media zur Wahr­neh­mung ein­ge­räumt haben.
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