Free media needs copyright. International.
In einer digitalisierten Welt sind Medien noch grenzenloser zugänglich geworden. Das gilt auch für ihre kommerzielle Nutzung. Um Urheber vor einer grenzen- und kostenlosen Verwendung ihrer Werke zu schützen, braucht es ein international abgestimmtes Urheberrecht. Und die nötigen Wächter, die dessen Einhaltung garantieren.
Der Schutz von Medien und Presse ist in der Entstehung des Grundgesetzes (GG) als zentraler Punkt der demokratischen Ordnung erkannt worden. In Artikel 5 GG manifestiert sich dieser Schutzanspruch:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Aus den gegebenen Gründen können die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film in einer für die Demokratie wichtigen Pluralität nur dann gewährleistet sein, wenn ihr Kern – das geistige Eigentum – ihre Finanzierbarkeit sichert.
Der Schutz privaten Eigentums ist im Grundgesetz unter Artikel 14 manifestiert. Eigentum ist materialisierte Freiheit und ein Grundpfeiler jeder marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Das gilt sowohl für materielle wie auch für immaterielle Güter, zu denen auch das geistige Eigentum gehört.
Das Urheberrecht konkretisiert diesen Schutzanspruch in § 11 UrhG:
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
Nun ist die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten nicht an Ländergrenzen gebunden. In einem digitalen Konsum von Nachrichten und Medien wird die Internationalisierung von Inhalten noch einmal deutlich leichter, als zu einer Zeit, in der der Empfang und die Weiterleitung von Fernsehsendungen oder der internationale Vertrieb von Zeitungen von höherem technischem Aufwand begleitet war.
Der moderne Staat und jedes demokratisch konzipierte Gemeinwesen – auch das der Europäischen Union – sind keine Gegebenheiten, sondern Errungenschaften und fortdauernde Projekte, deren Behauptung, Vitalität und Gestaltung in der unveräußerlichen Verantwortung ihrer Bürger liegen. In der EU ist Kultur einer der wichtigsten Integrationsfaktoren. Sie schafft Gemeinsinn. Kultur ihrerseits wird durch Kreative, das heißt Urheber, geschaffen. Deren Schöpfungen machen in vielen Fällen wiederum erst Unternehmer möglich, die investieren und Produktion sowie Distribution organisieren.
Auch deswegen hat der europäische Gesetzgeber die Schutzbedürfnisse von Medien erkannt und in verschiedenen Richtlinien zur nationalen Umsetzung gebracht – zuletzt mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM) und demnächst mit der DSA- und der DMA-Verordnung.
Die Anwendung dieser gesetzlichen Grundlagen, die Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten und damit der Schutz der freien Medienlandschaft ist der Anspruch und die Aufgabe von Verwertungseinrichtungen wie Corint Media.