Facebook lehnt Forderungen von Corint Media ab
Anders als in Frankreich will Meta in Deutschland keine Lizenzen für Presseveröffentlichungen zahlen.
In Reaktion auf eine Millionen-Forderung der Verwertungsgesellschaft Corint Media hat Jesper Doub, Director of News Partnerships at Meta, bestritten, dass sein Unternehmen für Nutzungen von Presseveröffentlichungen von Corint Media eine Lizenz erwerben müsse. Es gebe ein „fundamentales Missverständnis“ darüber, wie der Dienst Facebook arbeite, schreibt Doub in einem Antwortschreiben an Corint Media. Presseveröffentlichungen erschienen bei Facebook nur, wenn sie dort entweder von Verlagen selbst hochgeladen oder von Privatpersonen verlinkt würden, um sie „mit Freunden und der Familie” zu teilen. Im ersten Fall sei die Anzeige auf Grundlage der von Facebook verwendeten „Terms of Service“ (AGB) erlaubt. Soweit die Anzeige aufgrund der Verlinkung von Privatpersonen erfolge, sei das Presseleistungsschutzrecht schon gar nicht einschlägig. Gleichwohl hält Doub fest, dass Meta den im Verwertungsgesellschaftengesetz festgeschriebenen Grundsatz der Lizenzvertragsverhandlungen nach Treu und Glauben beachtet habe.
Anders als in Deutschland hat sich Meta in Frankreich vor dem Hintergrund der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie, die ein Presseleistungsschutzrecht und die Verantwortlichkeit von Plattformen für alle Mitgliedstaaten verbindlich vorgibt, im Oktober mit der Verlegerorganisation Alliance de la Presse auf Zahlungen an Presseverleger für die Rechtenutzung in dem Dienst Facebook geeinigt.
Corint Media hatte Anfang Dezember gegenüber Meta für die Lizenzierung der Nutzung von derzeit etwa 260 Presse-Domains eine Forderung über 190 Millionen Euro für das Jahr 2022 erhoben und Meta zu Gesprächen darüber aufgefordert.
Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer Corint Media: „Nach Google haben wir kürzlich auch Facebook als weiterem großen Nutzer des Presseleistungsschutzrechts ein konkretes Angebot auf Basis der uns bekannten Fakten vorgelegt. Meta bestreitet nun jedoch in Teilen die Anwendbarkeit des Rechts auf seine Angebote, was uns sehr verwundert. Der europäische Gesetzgeber hat mit dem Presseleistungsschutzrecht und der Regelung der Verantwortlichkeit von Plattformen den maßgeblichen Rechtsrahmen aufgestellt, der auch für global agierende Unternehmen wie Meta verbindlich ist. Meta entzieht sich — nach bekanntem Muster — der geltenden Rechtsordnung und glaubt erneut, die Regeln selber setzen zu können.“