DMA-Ent­­schei­­dung gegen Goog­le nicht aus­rei­chend: Regu­lie­rung von „AI Over­views“ muss drin­gend fol­gen

Goo­gles KI-Über­sich­ten, die mas­sen­haft frem­de Inhal­te nut­zen und Pres­se­inhal­te ver­drän­gen, sind nicht Gegen­stand der EU-Ent­schei­dung. Selbst­be­vor­zu­gung dau­ert wei­ter an.

Pres­se­mit­tei­lung
Ber­lin, 23.07.2026

Corint Media begrüßt die heu­ti­ge Ent­schei­dung der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on gegen Goog­le grund­sätz­lich als wich­ti­gen Schritt zur Durch­set­zung des Digi­tal Mar­kets Act. Die Kom­mis­si­on hat fest­ge­stellt, dass Goog­le eige­ne Diens­te in der Suche unzu­läs­sig bevor­zugt und hierfür ein Buß­geld in Höhe von 460 Mil­lio­nen Euro ver­hängt. Zusätz­lich wur­de wegen Ver­stö­ßen im Zusam­men­hang mit dem Goog­le Play-Store ein wei­te­res Buß­geld in Höhe von 430 Mil­lio­nen Euro aus­ge­spro­chen.

Aus Sicht von Corint Media bleibt die Ent­schei­dung jedoch hin­ter den Erwar­tun­gen der euro­päi­schen Medi­en- und Krea­tiv­wirt­schaft zurück. Die zen­tra­le Fra­ge, wie mit Goo­gles KI-Diens­ten „AI Over­views“ und „AI Mode“ umzu­ge­hen ist, bleibt wei­ter­hin unbe­ant­wor­tet. Gera­de die­se Ange­bo­te grei­fen in beson­de­rem Maße auf Inhal­te Drit­ter zurück und erset­zen zuneh­mend den Besuch der ursprünglichen Quel­len durch KIge­ne­rier­te Ant­wor­ten inner­halb der Goog­le-Ober­flä­che. Die Kom­mis­si­on hat angekündigt, den Dia­log zu die­sem The­men­kom­plex fort­zu­set­zen.

Corint Media gehör­te zu den ers­ten Beschwerdeführern aus der Con­tent-Indus­trie, die die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on bereits im Sep­tem­ber 2024 auf die wett­be­werb­li­chen Risi­ken von AI Over­views hin­ge­wie­sen haben. Seit­dem hat das Unter­neh­men wie­der­holt gewarnt, dass die Inte­gra­ti­on von KI-gene­rier­ten Ant­wor­ten in die Suche weit über klas­si­sche Fäl­le der Selbst­be­vor­zu­gung hin­aus­geht und die wirt­schaft­li­che Grund­la­ge unab­hän­gi­ger Inhal­te­an­bie­ter gefähr­det. Posi­tiv her­vor­zu­he­ben ist, dass die Fra­ge der DMA-Kon­for­mi­tät der KI-Über­sich­ten und des KI-Modus wei­ter­hin Gegen­stand des regu­la­to­ri­schen Dia­logs mit der Kom­mis­si­on ist. Auch im Rah­men eines Miss­brauchs­ver­fah­rens nach Art. 102 AEUV wird die­ser Aspekt unter­sucht.

Die heu­te ver­häng­te Geld­bu­ße dürfte für Goog­le zudem finan­zi­ell ver­kraft­bar sein. Der DMA eröff­net der Kom­mis­si­on die Mög­lich­keit, Buß­gel­der von bis zu zehn Pro­zent des welt­wei­ten Jah­res­um­sat­zes von rund 400 Mil­li­ar­den US-Dol­lar zu ver­hän­gen. Die jetzt ver­häng­te Stra­fe in Höhe von 460 Mil­lio­nen Euro ent­spricht aber nur rund 0,5 Pro­zent des 2025er Umsat­zes von Goog­le in der EMEA-Regi­on. Damit wird die Stra­fe von Goog­le in rund ein­ein­halb Tagen als Umsatz auf dem rele­van­ten Markt erwirt­schaf­tet. Ange­sichts der Grö­ßen­ord­nung des Alpha­bet-Kon­zerns ist ent­schei­dend, dass die mate­ri­el­len Wett­be­werbs­pro­ble­me wirk­sam gelöst wer­den und wei­te­re Ver­fah­ren zügig abge­schlos­sen wer­den.

Dr. Chris­ti­ne Jury-Fischer, Geschäftsführerin von Corint Media: „Die heu­ti­ge Ent­schei­dung der EUKom­mis­si­on ver­schafft der euro­päi­schen Pres­se noch kei­ne Erleich­te­rung. Die Goog­le Diens­te AI Over­views und AI Mode wer­den nicht gere­gelt. Die ver­häng­te Stra­fe ist gemes­sen an der wirt­schaft­li­chen Bedeu­tung des Kon­zerns homöo­pa­thisch. Drin­gend und wich­tig ist, dass die Kom­mis­si­on jetzt auch bei AI Over­views und AI Mode han­delt. Goog­le ver­wan­delt die Suche schritt­wei­se in eine KI-gesteu­er­te Ant­wort­ma­schi­ne, die in erheb­li­chem Umfang auf den geschützten Inhal­ten Drit­ter auf­baut und zugleich die Sicht­bar­keit die­ser Inhal­te redu­ziert. Wenn das offe­ne Inter­net als Raum des Aus­tauschs und der Infor­ma­ti­on erhal­ten blei­ben soll, müssen die KI-Über­sich­ten nun schnell und wirk­sam regu­liert wer­den. Tech­no­lo­gi­scher Fort­schritt darf nicht mit der Ver­drän­gung unab­hän­gi­ger Inhal­te­an­bie­ter ver­wech­selt wer­den.“

Für Corint Media steht dabei nicht nur der fai­re Wett­be­werb auf dem Spiel. Wenn jour­na­lis­ti­sche Inhal­te zuneh­mend von KI-Zusam­men­fas­sun­gen ersetzt wer­den und der Zugang zu den ursprünglichen Quel­len ver­lo­ren geht, gera­ten Medi­en­viel­falt, Refi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten und damit auch die demo­kra­ti­sche Öffent­lich­keit unter Druck. Eine Ent­schei­dung zu AI Over­views und AI Mode ist daher nicht nur wett­be­werbs­po­li­tisch, son­dern auch medi­en­po­li­tisch von erheb­li­cher Bedeu­tung.

Link zu Pres­se­mit­tei­lung der EU-Kom­mis­si­on zur Ent­schei­dung: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1670

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