DMA-Entscheidung gegen Google nicht ausreichend: Regulierung von „AI Overviews“ muss dringend folgen
Googles KI-Übersichten, die massenhaft fremde Inhalte nutzen und Presseinhalte verdrängen, sind nicht Gegenstand der EU-Entscheidung. Selbstbevorzugung dauert weiter an.
Corint Media begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission gegen Google grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Durchsetzung des Digital Markets Act. Die Kommission hat festgestellt, dass Google eigene Dienste in der Suche unzulässig bevorzugt und hierfür ein Bußgeld in Höhe von 460 Millionen Euro verhängt. Zusätzlich wurde wegen Verstößen im Zusammenhang mit dem Google Play-Store ein weiteres Bußgeld in Höhe von 430 Millionen Euro ausgesprochen.
Aus Sicht von Corint Media bleibt die Entscheidung jedoch hinter den Erwartungen der europäischen Medien- und Kreativwirtschaft zurück. Die zentrale Frage, wie mit Googles KI-Diensten „AI Overviews“ und „AI Mode“ umzugehen ist, bleibt weiterhin unbeantwortet. Gerade diese Angebote greifen in besonderem Maße auf Inhalte Dritter zurück und ersetzen zunehmend den Besuch der ursprünglichen Quellen durch KIgenerierte Antworten innerhalb der Google-Oberfläche. Die Kommission hat angekündigt, den Dialog zu diesem Themenkomplex fortzusetzen.
Corint Media gehörte zu den ersten Beschwerdeführern aus der Content-Industrie, die die Europäische Kommission bereits im September 2024 auf die wettbewerblichen Risiken von AI Overviews hingewiesen haben. Seitdem hat das Unternehmen wiederholt gewarnt, dass die Integration von KI-generierten Antworten in die Suche weit über klassische Fälle der Selbstbevorzugung hinausgeht und die wirtschaftliche Grundlage unabhängiger Inhalteanbieter gefährdet. Positiv hervorzuheben ist, dass die Frage der DMA-Konformität der KI-Übersichten und des KI-Modus weiterhin Gegenstand des regulatorischen Dialogs mit der Kommission ist. Auch im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens nach Art. 102 AEUV wird dieser Aspekt untersucht.
Die heute verhängte Geldbuße dürfte für Google zudem finanziell verkraftbar sein. Der DMA eröffnet der Kommission die Möglichkeit, Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von rund 400 Milliarden US-Dollar zu verhängen. Die jetzt verhängte Strafe in Höhe von 460 Millionen Euro entspricht aber nur rund 0,5 Prozent des 2025er Umsatzes von Google in der EMEA-Region. Damit wird die Strafe von Google in rund eineinhalb Tagen als Umsatz auf dem relevanten Markt erwirtschaftet. Angesichts der Größenordnung des Alphabet-Konzerns ist entscheidend, dass die materiellen Wettbewerbsprobleme wirksam gelöst werden und weitere Verfahren zügig abgeschlossen werden.
Dr. Christine Jury-Fischer, Geschäftsführerin von Corint Media: „Die heutige Entscheidung der EUKommission verschafft der europäischen Presse noch keine Erleichterung. Die Google Dienste AI Overviews und AI Mode werden nicht geregelt. Die verhängte Strafe ist gemessen an der wirtschaftlichen Bedeutung des Konzerns homöopathisch. Dringend und wichtig ist, dass die Kommission jetzt auch bei AI Overviews und AI Mode handelt. Google verwandelt die Suche schrittweise in eine KI-gesteuerte Antwortmaschine, die in erheblichem Umfang auf den geschützten Inhalten Dritter aufbaut und zugleich die Sichtbarkeit dieser Inhalte reduziert. Wenn das offene Internet als Raum des Austauschs und der Information erhalten bleiben soll, müssen die KI-Übersichten nun schnell und wirksam reguliert werden. Technologischer Fortschritt darf nicht mit der Verdrängung unabhängiger Inhalteanbieter verwechselt werden.“
Für Corint Media steht dabei nicht nur der faire Wettbewerb auf dem Spiel. Wenn journalistische Inhalte zunehmend von KI-Zusammenfassungen ersetzt werden und der Zugang zu den ursprünglichen Quellen verloren geht, geraten Medienvielfalt, Refinanzierungsmöglichkeiten und damit auch die demokratische Öffentlichkeit unter Druck. Eine Entscheidung zu AI Overviews und AI Mode ist daher nicht nur wettbewerbspolitisch, sondern auch medienpolitisch von erheblicher Bedeutung.
Link zu Pressemitteilung der EU-Kommission zur Entscheidung: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1670